Allgemeine Bestimmungen
1. Zustandekommen des Vertrags, Vertragslaufzeit
1.1 Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin und die Annahme durch den DOrff-Werkstatt e.V. zustande. Erfolgt das Vertragsangebot per E-Mail oder über die Internetseite des DOrff-Werkstatt e.V., stellt die Absendung des Online-Formulars bzw. die E-Mail ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst zustande, wenn der DOrff-Werkstatt e.V. das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
1.2 Der Vertrag läuft ab dem auf der Vorseite genannten Datum und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am darauffolgenden 31. August.
1.3 Wünscht der Vertragspartner der DOrff-Werkstatt e.V. den Unterricht im Folgejahr fortzusetzen, schließt er einen Folgevertrag ab. Das SEPA-Lastschriftmandat erlischt mit dem Ende der Vertragslaufzeit, wenn kein Folgevertrag abgeschlossen wird.
2. Kündigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei dauerhafter schwerer Erkrankung oder Wegzug aus der Region vor. Zuvor soll ein pädagogisches Gespräch mit der Lehrkraft und der Geschäftsführung erfolgen.
3. Probezeit
3.1 Beginnt der Vertrag in den Monaten September bis Mai, gelten die ersten neun vertragsgemäß angebotenen Unterrichtseinheiten als Probezeit; bei Gruppenunterricht ab einer Größe von drei Schülerinnen und Schülern gelten die ersten sechs vertragsgemäß angebotenen Unterrichtseinheiten als Probezeit; bei der Unterrichtsform „Kinderchor" die ersten drei vertragsgemäß angebotenen Unterrichtseinheiten als Probezeit. Beginnt der Vertrag in den Monaten Juni, Juli oder August, findet keine Probezeit statt.
3.2 Eine Kündigung des Vertrages ist für beide Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Frist bis spätestens zur Beendigung der letzten gegebenen Probezeitunterrichtseinheit textförmlich möglich.
3.3 Die Regelungen unter 5. Satz 3 und 6. gelten sinngemäß.
4. Feiertage und Ferien
Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung (z.B. Nachholstunden) zwischen Lehrkraft und Schüler/in findet an den gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien im Bundesland Bayern kein Unterricht statt. Ebenfalls findet kein Unterricht statt, wenn vom Kultusministerium schulfrei erteilt wird.
5. Gebühren und Fälligkeit
Die Unterrichtsgebühr ist für die gesamte Vertragslaufzeit kalkuliert und beruht bei wöchentlichem Unterricht auf mindestens 3 Unterrichtseinheiten durchschnittlich je Kalendermonat, bei 14-tägigem Unterricht auf mindestens 1,5 Unterrichtseinheiten durchschnittlich je Kalendermonat. Sie wird in gleichen monatlichen Raten jeweils zur Monatsmitte im Wege des SEPA-Lastschrifteinzugs fällig und eingezogen. Werden weniger Unterrichtseinheiten erbracht und ist die Unterschreitung von der Musikschule zu vertreten oder nach diesen Vertragsbedingungen erstattungsrelevant, erfolgt eine anteilige Erstattung auf Grundlage der monatlichen Gebühr (Anzahl der Vertragsmonate mal drei = geschuldete Unterrichtseinheiten; Gebühr der gesamten Vertragslaufzeit geteilt durch die geschuldeten Unterrichtseinheiten = Erstattungsbetrag je erstattbarer Unterrichtseinheit).
6. Unterrichtsausfall
6.1 Unterrichtseinheiten, die durch Erkrankung oder sonstige Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden nach Möglichkeit nachgeholt. Ist eine Nachholung aus organisatorischen Gründen nicht möglich, werden sie bei der Berechnung der nach Ziffer 5. zugrunde gelegten Mindestzahl der Unterrichtseinheiten nicht berücksichtigt; soweit dadurch eine Unterschreitung der Mindestzahl eintritt und die Musikschule den Ausfall zu vertreten hat, erfolgt eine anteilige Erstattung, wie unter 5. beschrieben.
6.2 Unterrichtseinheiten, die aus Gründen ausfallen, die der Schüler/die Schülerin zu vertreten hat, gelten als vertragsgemäß angeboten und erbracht. Sie werden auf die vereinbarten Gesamtunterrichtseinheiten nach 5. angerechnet. Ausgenommen sind Fälle nachgewiesener Erkrankung, die der Musikschulverwaltung unverzüglich, spätestens zum vereinbarten Unterrichtsbeginn, in Textform mitzuteilen und dieser durch ein ärztliches Attest zu belegen sind.
6.3 Ausgefallene Unterrichtseinheiten, deren Ausfall von keiner der Vertragsparteien zu vertreten ist, werden bei der Berechnung der Mindestzahl nach Ziffer 5 nicht berücksichtigt.
7. Datenschutz
7.1 Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist der DOrff-Werkstatt e.V., Herrschinger Str. 7, 82346 Andechs-Erling, vertreten durch die 1. Vorsitzende, Frau Regine Schüssel, und die 2. Vorsitzende, Frau Christa Edelhoff-Weyde, Registergericht und Vereinsregisternummer: Amtsgericht München, VR 71213.
7.2 Die im Rahmen dieses Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und zur technischen Bereitstellung und Verwaltung an unseren Auftragsverarbeiter MSVplus (Stefan Barton, An der Ratsforst 9, 21335 Lüneburg) gemäß Art. 28 DSGVO weitergegeben; eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist (z. B. für die Anmeldung zu einem Konzert).
7.3 Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) sowie Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ferner haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
7.4 Zuständige Behörde in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach.
8. Bearbeitungsgebühr, Geschwisterermäßigung, Auswärtigenzuschlag, Unterrichtsmaterialien
8.1 Eine jährlich zu entrichtende Bearbeitungsgebühr von 15 € pro Familie wird einmal im Vertragsjahr abgebucht.
8.2 Geschwisterermäßigungen von 10 % auf einen Kurs werden automatisch gewährt.
8.3 Bei Schülern/innen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Gemeinde Andechs (z.B. Erling, Machtlfing, Frieding) haben, wird zusätzlich zu den Unterrichtsgebühren monatlich ein Auswärtigenzuschlag von 7 € pro Schüler/in und pro Kurs eingezogen.
8.4 Unterrichtsmaterialien wie Noten und Instrumente werden von dem/der Schüler/in auf eigene Kosten eingebracht.